In Wien ist die Genehmigungslage für Klimaanlagen komplexer als in anderen Bundesländern. Mobile Geräte sind meist unproblematisch, bei Split-Anlagen mit Außengerät ist Vorsicht geboten.
Mobile Klimageräte
Monoblock-Geräte mit Abluftschlauch benötigen in der Regel keine Baubewilligung, da kein Außengerät an der Fassade montiert wird.
Split-Klimaanlagen
Für Außengeräte ist häufig eine Bewilligung der MA 37 (Baupolizei) erforderlich. Straßenseitige Montagen werden in Gründerzeitbezirken oft abgelehnt. Hof- und balkonseitige Aufstellungen sind meist genehmigungsfähiger.
Gemeindebau (Wiener Wohnen)
Seit Mai 2026 sind Split-Geräte grundsätzlich möglich – die Genehmigung von Wiener Wohnen bleibt Pflicht. Frostwerk unterstützt Sie bei der Antragstellung.