Frostwerk Ratgeber

Klimaanlage in Wien: Brauche ich eine Genehmigung?

In Wien ist die Genehmigungslage für Klimaanlagen komplexer als in anderen Bundesländern. Mobile Geräte sind meist unproblematisch, bei Split-Anlagen mit Außengerät ist Vorsicht geboten.

Mobile Klimageräte

Monoblock-Geräte mit Abluftschlauch benötigen in der Regel keine Baubewilligung, da kein Außengerät an der Fassade montiert wird.

Split-Klimaanlagen

Für Außengeräte ist häufig eine Bewilligung der MA 37 (Baupolizei) erforderlich. Straßenseitige Montagen werden in Gründerzeitbezirken oft abgelehnt. Hof- und balkonseitige Aufstellungen sind meist genehmigungsfähiger.

Gemeindebau (Wiener Wohnen)

Seit Mai 2026 sind Split-Geräte grundsätzlich möglich – die Genehmigung von Wiener Wohnen bleibt Pflicht. Frostwerk unterstützt Sie bei der Antragstellung.

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